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   VG Schleswig, 21.02.2018 - 12 B 44/17   

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VG Schleswig, 21.02.2018 - 12 B 44/17 (https://dejure.org/2018,3929)
VG Schleswig, Entscheidung vom 21.02.2018 - 12 B 44/17 (https://dejure.org/2018,3929)
VG Schleswig, Entscheidung vom 21. Februar 2018 - 12 B 44/17 (https://dejure.org/2018,3929)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 21 BBG, § 9 BBG, Art 12 GG, § 123 VwGO
    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Beförderungsrechtsstreit; Auswahl anhand leistungsbezogener Kriterien; Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben; Auskehrung einer Leistungsprämie; dienststellenbezogene Auswahlentscheidung

  • rewis.io
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (19)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2017 - 1 B 587/17

    Besetzung der Beförderungsplanstellen bei der Bundespolizeidirektion mit anderen

    Auszug aus VG Schleswig, 21.02.2018 - 12 B 44/17
    Aus der Sicht der Kammer ist es auch keineswegs zwingend, dass die Leistungen des zu Beurteilenden immer besser werden, je länger sich der Beamte in demselben Statusamt befindet, mag sich in der Regel auch die zunehmende Erfahrung des Beamten in verbesserten Leistungen niederschlagen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.06.2017 - 1 B 587/17 - zitiert nach juris Rn. 18).

    Die Entscheidung des Dienstherrn, welches Gewicht er den einzelnen Gesichtspunkten für das abschließende Gesamturteil und für die Auswahl zwischen im Wesentlichen gleich geeigneten Bewerbern beimisst, unterliegt einer nur eingeschränkten gerichtlichen Nachprüfung und ist im Grundsatz nur dann zu beanstanden, wenn der in diesem Zusammenhang anzuwendende Begriff oder der gesetzliche Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt worden ist, oder wenn dieser von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.06.2017, a.a.O., Rn.13 unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 19.12.2014 - 2 VR 1.14 - zitiert nach juris Rn. 35f).

    Es leuchtet ein, dass die Antragsgegnerin im Hinblick darauf, dass die Polizeiarbeit auf kompetente und funktionierende Teams angewiesen ist, die Wichtigkeit etwa der Leistungsmerkmale "Eigenständigkeit" und "schriftlicher Ausdruck" - insoweit wurde dem Antragsteller die Note A2 zuerkannt - geringer einstuft als die vier als besonders bedeutsam gewichteten Leistungsmerkmale (so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.06.2017, a.a.O., Rn. 15).

  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der

    Auszug aus VG Schleswig, 21.02.2018 - 12 B 44/17
    Die Entscheidung des Dienstherrn, welches Gewicht er den einzelnen Gesichtspunkten für das abschließende Gesamturteil und für die Auswahl zwischen im Wesentlichen gleich geeigneten Bewerbern beimisst, unterliegt einer nur eingeschränkten gerichtlichen Nachprüfung und ist im Grundsatz nur dann zu beanstanden, wenn der in diesem Zusammenhang anzuwendende Begriff oder der gesetzliche Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt worden ist, oder wenn dieser von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.06.2017, a.a.O., Rn.13 unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 19.12.2014 - 2 VR 1.14 - zitiert nach juris Rn. 35f).

    Aus der Stellenausschreibung muss sich ergeben, welche Anforderungen von allen Bewerbern zwingend erwartet werden, und welche Kriterien zwar nicht notwendig für eine Einbeziehung in das Auswahlverfahren sind, bei gleicher Eignung der Bewerber aber maßgeblich berücksichtigt werden (BVerwG, Beschluss vom 19.12.2014, a.a.O., Rn. 37).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Schleswig, 21.02.2018 - 12 B 44/17
    Dieser Vergleich ist in erster Linie anhand aktueller dienstlicher Beurteilungen und dabei wiederum zunächst anhand des abschließenden Gesamturteils vorzunehmen, das durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist (BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1/13 - zitiert nach juris Rn. 21).

    Die Entscheidung des Dienstherrn, bestimmte Einzelfeststellungen zur Begründung eines Qualifikationsvorsprungs heranzuziehen oder ihnen keine Bedeutung beizumessen, ist im Grundsatz deshalb nur dann zu beanstanden, wenn der in diesem Zusammenhang anzuwendende Begriff oder der gesetzliche Rahmen, in dem sich der Dienstherr frei bewegen kann, verkannt worden ist oder wenn von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.06.2011 - 2 C 19.10 - zitiert nach juris Rn. 46ff; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.08.2013 - 6 B 816/13 - zitiert nach juris Rn. 4; BVerwG, Urteil vom 20.06.2013 - 2 VR 1/13 - zitiert nach juris Rn. 46ff).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus VG Schleswig, 21.02.2018 - 12 B 44/17
    Diese Ernennung könnte mit Blick auf den Grundsatz der Ämterstabilität nicht mehr rückgängig gemacht werden (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 09.07.2007 - 2 BvR 206/07 - zitiert nach juris Rn. 15 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 21.08.2003 - 2 C 14/02 - zitiert nach juris Rn. 16).

    Auch die anderweitige, freigehaltene Planstelle darf erst nach einem auf sie bezogenen Vergabeverfahren besetzt werden (BVerwG, Urteil vom 21.08.2003 - 2 C 14/02 - zitiert nach juris Rn. 21).

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus VG Schleswig, 21.02.2018 - 12 B 44/17
    Die Entscheidung des Dienstherrn, bestimmte Einzelfeststellungen zur Begründung eines Qualifikationsvorsprungs heranzuziehen oder ihnen keine Bedeutung beizumessen, ist im Grundsatz deshalb nur dann zu beanstanden, wenn der in diesem Zusammenhang anzuwendende Begriff oder der gesetzliche Rahmen, in dem sich der Dienstherr frei bewegen kann, verkannt worden ist oder wenn von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.06.2011 - 2 C 19.10 - zitiert nach juris Rn. 46ff; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.08.2013 - 6 B 816/13 - zitiert nach juris Rn. 4; BVerwG, Urteil vom 20.06.2013 - 2 VR 1/13 - zitiert nach juris Rn. 46ff).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2016 - 1 A 1236/15

    Vergabe einer Leistungsprämie für freigestellte Beamte als Ermessensentscheidung

    Auszug aus VG Schleswig, 21.02.2018 - 12 B 44/17
    Leistungsprämien werden regelmäßig gewährt, um einzelne herausragende Leistungen zu honorieren (vgl. § 42a Abs. 1 BBesG und OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.04.2016 - 1 A 1236/15 - zitiert nach juris Rn. 13ff), während die dienstliche Beurteilung die Leistungen des Beamten über einen längeren Zeitraum zum Gegenstand hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2013 - 6 B 816/13

    Ausschöpfung dienstlicher Beurteilungen wegen Ausrichtung der Auswahlentscheidung

    Auszug aus VG Schleswig, 21.02.2018 - 12 B 44/17
    Die Entscheidung des Dienstherrn, bestimmte Einzelfeststellungen zur Begründung eines Qualifikationsvorsprungs heranzuziehen oder ihnen keine Bedeutung beizumessen, ist im Grundsatz deshalb nur dann zu beanstanden, wenn der in diesem Zusammenhang anzuwendende Begriff oder der gesetzliche Rahmen, in dem sich der Dienstherr frei bewegen kann, verkannt worden ist oder wenn von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.06.2011 - 2 C 19.10 - zitiert nach juris Rn. 46ff; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.08.2013 - 6 B 816/13 - zitiert nach juris Rn. 4; BVerwG, Urteil vom 20.06.2013 - 2 VR 1/13 - zitiert nach juris Rn. 46ff).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2007 - 1 M 22/07

    Zur Berücksichtung eines Staatssekretärs a. D. bei einem beschränkten ("Bewerber

    Auszug aus VG Schleswig, 21.02.2018 - 12 B 44/17
    So bestehen etwa keine Bedenken dagegen, dass ein Träger öffentlicher Verwaltung lediglich Bedienstete seines Bereichs (z. B. Landes) in den Bewerberkreis aufnehmen will (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13.02.2007 - 1 M 22/07 - zitiert nach juris Rn. 3f; VG Magdeburg, Urteil vom 23.10.2009 - 5 A 44/09 - zitiert nach juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 03.02.2017 - 3 CE 16.2480

    Eignungs- und Leistungsvergleich anhand des Gesamturteils dienstlicher

    Auszug aus VG Schleswig, 21.02.2018 - 12 B 44/17
    Dass die Beurteiler hier nicht entsprechend vorgegangen sind, kann ohne konkrete Anhaltspunkte nicht ohne weiteres unterstellt werden (vgl. VGH München, Beschluss vom 03.02.2017 - 3 CE 16.2480 - zitiert nach juris Rn. 7f).
  • OVG Sachsen, 09.02.2017 - 2 A 191/15

    Beurteilung; Leistungsprämie; Merkmale

    Auszug aus VG Schleswig, 21.02.2018 - 12 B 44/17
    Abgesehen davon, dass die von dem Antragsteller angesprochene Leistungsprämie ihm dafür erst zu einem nach dem Beurteilungsstichtag liegenden Zeitpunkt gewährt wurde, dient die Zuerkennung einer Leistungsprämie einem anderen Ziel und hat auch einen anderen Aussagegehalt als die Erteilung einer Beurteilung (Sächsisches OVG, Beschluss vom 09.02.2017 - 2 A 191/15 - zitiert nach juris Rn. 8).
  • VG Magdeburg, 23.10.2009 - 5 A 44/09
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 51.16

    Ankreuzverfahren; Begründung; Einzelbewertungen; Gesamturteil; Gewichtung;

  • BVerwG, 24.11.1994 - 2 C 21.93

    Laufbahnrecht - Gesamtbeurteilung - Berechnungsmethode

  • BVerwG, 04.06.2014 - 2 B 108.13

    Unterschied zwischen dienstlicher Beurteilung eines Soldaten und eines Beamten

  • OVG Niedersachsen, 01.12.2017 - 5 ME 80/17

    Beförderung bei der Telekom; Beförderungsrunde 2016; Beurteilungsfehler mangels

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2010 - 1 B 901/10

    Auswahlentscheidung im Rahmen der Besetzung einer Beamtenstelle mit einem

  • VGH Bayern, 12.09.2017 - 6 CE 17.1220

    Konkurrentenstreit - Rechtmissbräuchliches Begehren auf Blockade sämtlicher

  • VG Schleswig, 04.09.2018 - 12 B 49/18

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Stellenbesetzung

    Zunächst ist der Dienstherr dann gehalten, die Beurteilungen umfassend inhaltlich auszuwerten und Differenzierungen in der Bewertung einzelner Leistungskriterien oder in der verbalen Gesamtwürdigung unter Anlegung gleicher Maßstäbe zur Kenntnis zu nehmen (BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris, Rn. 46; OVG Schleswig, Beschluss vom 7. Oktober 2013 - 2 MB 31/13 -, juris, Rn. 35; VG Schleswig, Beschluss vom 21. Februar 2018 - 12 B 44/17 -, juris, Rn. 33).
  • VG Kassel, 24.07.2023 - 1 K 2010/20

    Einarbeitung eines Beurteilungsbeitrags in eine dienstliche Beurteilung

    Darüber hinaus rechtfertigt die Zuerkennung einer Leistungsprämie für sich genommen nicht ohne Weiteres eine bessere dienstliche Beurteilung, da solche Prämien regelmäßig lediglich gewährt werden, um einzelne herausragende Leistungen zu honorieren, während die dienstliche Beurteilung die Leistung des Beamten über einen längeren Zeitraum zum Gegenstand hat (vgl. Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 21. Februar 2018 - 12 B 44/17 -, juris).
  • VG Köln, 01.02.2023 - 15 K 2491/21
    vgl. OVG Bautzen, Beschl. v. 09.02.2017 - 2 A 191/15 -, juris, Rn. 8; VG Schleswig, Beschl. v. 21.02.2018 - 12 B 44/17 -, juris, Rn. 40.
  • VG Köln, 24.08.2023 - 15 K 6300/21
    vgl. OVG Bautzen, Beschl. v. 09.02.2017 - 2 A 191/15 -, juris, Rn. 8; VG Schleswig, Beschl. v. 21.02.2018 - 12 B 44/17 -, juris, Rn. 40.
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